Vignette Switzerland← Zurück zu Vignette Switzerland

Kundeninformation

Was Sie genau kaufen, was es kostet und wann es erstattet werden kann · Version: Juli 2026
Diese Seite fasst in verständlicher Sprache die vorvertraglichen Informationen zusammen, die wir Ihnen vor der Bestätigung Ihrer Bestellung mitteilen müssen — insbesondere bevor Sie der sofortigen Ausführung der Dienstleistung und dem damit verbundenen Verlust Ihres Widerrufsrechts zustimmen. Den vollständigen Rechtstext finden Sie in unseren AGB und unserer Rückerstattungsrichtlinie.

1. Von wem Sie kaufen

Vignette Switzerland wird von der Netgo sp. z o.o. (Katowice, Polen) betrieben. Wir sind ein unabhängiger Vermittler, kein Wiederverkäufer — wir sind nicht mit der Schweizer Regierung verbunden. Die digitale Vignette selbst wird direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG/FOCBS) über dessen offizielles System via.admin.ch ausgestellt. Auf Grundlage der Vollmacht, die Sie uns beim Bestellvorgang erteilen, übermitteln wir Ihre Registrierung in Ihrem Namen an die BAZG, prüfen Ihre Daten vorab und leiten Ihnen die Bestätigung der BAZG per E-Mail weiter.

2. Welches Produkt Sie kaufen

Die schweizerische E-Vignette wird nur als ein einziges Produkt ausgestellt: eine jährliche digitale Vignette, gültig für 14 Monate (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres), für Autos, Motorräder sowie Anhänger/Wohnwagen bis 3,5 Tonnen. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette für die Schweiz.

3. Was Sie zahlen — Preisaufschlüsselung

BestandteilBetragWas es ist
StaatsgebührCHF 40 (≈ 43,42 €)Die offizielle, unveränderte Mautgebühr der BAZG — wir erheben darauf keinen Aufschlag.
Bearbeitungsgebühr & Steuer24,58 €Unsere eigene Servicegebühr: Registrierungsoberfläche, Datenprüfung, Übermittlung an die BAZG, Support und E-Mail-Bestätigung.
Express-Bearbeitung (optional)+6,00 €Vignette in ca. 15 Minuten statt bis zu 2 Stunden aktiv.
Gesamt (Standard)≈ 68,00 €Beide Bestandteile werden vor der Zahlung stets getrennt ausgewiesen.

EUR-Beträge sind indikativ — der verbindliche Satz der Staatsgebühr wird von der BAZG in CHF festgelegt; der genaue EUR-Gegenwert zum Zeitpunkt des Kaufs wird im Bestellvorgang angezeigt.

4. Wann Sie eine Rückerstattung erhalten — und wann nicht

SituationErstattungsfähig?
Sie stornieren, bevor Ihre Vignettenregistrierung bei der BAZG eingereicht wurdeJa — Bearbeitungsgebühr, innerhalb von 14 Tagen
Registrierung eingereicht, aber Gültigkeit der Vignette hat noch nicht begonnenMöglicherweise — nur die Staatsgebühr, ausschließlich nach den eigenen Regeln der BAZG, auf Antrag
Vignette registriert und ihr Gültigkeitszeitraum hat begonnenNein — weder die Staatsgebühr noch die Bearbeitungsgebühr
Technischer Fehler oder Doppelkauf, der uns zuzurechnen istJa — wir arbeiten voll mit Ihnen zusammen, um dies zu lösen

Alle Einzelheiten, einschließlich der Beantragung einer Stornierung, finden Sie in unserer Rückerstattungsrichtlinie.

5. Sofortige Ausführung — worauf Sie sich einlassen

Die meisten Kunden möchten, dass ihre Vignette so schnell wie möglich registriert wird. Durch das Ankreuzen der Einwilligungs-Kontrollkästchen und den Abschluss der Zahlung bitten Sie uns ausdrücklich, mit der Registrierung Ihrer Vignette bei der BAZG sofort zu beginnen, bevor die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist andernfalls abgelaufen wäre — und Sie bestätigen, dass Sie das Widerrufsrecht hierfür verlieren, sobald diese Registrierung abgeschlossen ist. Dies ist ein üblicher, gesetzlich vorgeschriebener Kompromiss für jede digitale Dienstleistung, die sofort erbracht wird, und der Grund, warum es für die schweizerische E-Vignette keine allgemeine Bedenkzeit mehr gibt, sobald sie aktiv ist.