Vignette Switzerland wird von der Netgo sp. z o.o. (Katowice, Polen) betrieben. Wir sind ein unabhängiger Vermittler, kein Wiederverkäufer — wir sind nicht mit der Schweizer Regierung verbunden. Die digitale Vignette selbst wird direkt vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG/FOCBS) über dessen offizielles System via.admin.ch ausgestellt. Auf Grundlage der Vollmacht, die Sie uns beim Bestellvorgang erteilen, übermitteln wir Ihre Registrierung in Ihrem Namen an die BAZG, prüfen Ihre Daten vorab und leiten Ihnen die Bestätigung der BAZG per E-Mail weiter.
Die schweizerische E-Vignette wird nur als ein einziges Produkt ausgestellt: eine jährliche digitale Vignette, gültig für 14 Monate (1. Dezember des Vorjahres bis 31. Januar des Folgejahres), für Autos, Motorräder sowie Anhänger/Wohnwagen bis 3,5 Tonnen. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignette für die Schweiz.
| Bestandteil | Betrag | Was es ist |
|---|---|---|
| Staatsgebühr | CHF 40 (≈ 43,42 €) | Die offizielle, unveränderte Mautgebühr der BAZG — wir erheben darauf keinen Aufschlag. |
| Bearbeitungsgebühr & Steuer | 24,58 € | Unsere eigene Servicegebühr: Registrierungsoberfläche, Datenprüfung, Übermittlung an die BAZG, Support und E-Mail-Bestätigung. |
| Express-Bearbeitung (optional) | +6,00 € | Vignette in ca. 15 Minuten statt bis zu 2 Stunden aktiv. |
| Gesamt (Standard) | ≈ 68,00 € | Beide Bestandteile werden vor der Zahlung stets getrennt ausgewiesen. |
EUR-Beträge sind indikativ — der verbindliche Satz der Staatsgebühr wird von der BAZG in CHF festgelegt; der genaue EUR-Gegenwert zum Zeitpunkt des Kaufs wird im Bestellvorgang angezeigt.
| Situation | Erstattungsfähig? |
|---|---|
| Sie stornieren, bevor Ihre Vignettenregistrierung bei der BAZG eingereicht wurde | Ja — Bearbeitungsgebühr, innerhalb von 14 Tagen |
| Registrierung eingereicht, aber Gültigkeit der Vignette hat noch nicht begonnen | Möglicherweise — nur die Staatsgebühr, ausschließlich nach den eigenen Regeln der BAZG, auf Antrag |
| Vignette registriert und ihr Gültigkeitszeitraum hat begonnen | Nein — weder die Staatsgebühr noch die Bearbeitungsgebühr |
| Technischer Fehler oder Doppelkauf, der uns zuzurechnen ist | Ja — wir arbeiten voll mit Ihnen zusammen, um dies zu lösen |
Alle Einzelheiten, einschließlich der Beantragung einer Stornierung, finden Sie in unserer Rückerstattungsrichtlinie.
Die meisten Kunden möchten, dass ihre Vignette so schnell wie möglich registriert wird. Durch das Ankreuzen der Einwilligungs-Kontrollkästchen und den Abschluss der Zahlung bitten Sie uns ausdrücklich, mit der Registrierung Ihrer Vignette bei der BAZG sofort zu beginnen, bevor die reguläre 14-tägige Widerrufsfrist andernfalls abgelaufen wäre — und Sie bestätigen, dass Sie das Widerrufsrecht hierfür verlieren, sobald diese Registrierung abgeschlossen ist. Dies ist ein üblicher, gesetzlich vorgeschriebener Kompromiss für jede digitale Dienstleistung, die sofort erbracht wird, und der Grund, warum es für die schweizerische E-Vignette keine allgemeine Bedenkzeit mehr gibt, sobald sie aktiv ist.